Freie Berufe sind all jene Berufe die im öffentlichen Interesse stehen und
nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden. In aller Regel sind sie in Spezialgesetzen geregelt und
verfügen über ein eigenes Berufsrecht.
Zu den Freiberuflern zählen insbesondere
- Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare,
- Ziviltechniker,
- Ärzte, Dentisten und andere Heilberufe,
- Bildberichterstatter, Journalisten
Einer unserer Betreuungsschwerpunkte sind Freiberufler.
Insbesondere betreuen wir Rechtsanwälte, egal ob Einzelanwalt oder international agierende law firm.
Durch unsere Erfahrung in diesem Bereich kennen wir die Besonderheiten und Bedürfnisse dieser Berufsgruppe (der Rechtsanwälte)
genau.
Auch verfügen wir über Spezialkenntnisse in der Betreuung und Abwicklung von Immobilientransaktionen.
Wir sehen, dass Steuerberater und Rechtsanwälte sich in diesem Bereich, sehr gut ergänzen können.
Hier geht es zum Folder betreffend "Berechnung der Immobilienertragsteuer".